Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

HGB § 433 Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden

HGB § 433 Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden

[ Auszug: Haftet der Frachtführer wegen der Verletzung einer mit der Ausführung der Beförderung des Gutes zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht ... ]